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Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit: An Ihrer Seite. Mit Sicherheit.
0591 91244-43
Firma:
DIEPENBROCK Versicherungsmakler GmbH & Co. KG ist ein nationaler Versicherungsmakler. Persönlich haftende Gesellschafterin: Diepenbrock Verwaltungs GmbH, AG Osnabrück 100882
Geschäftsführung:
Thomas Diepenbrock, Thomas Surmann, Thomas Brink
Prokurist:
Christian Daemberg
Anschrift:
Burgstr. 23, 49808 Lingen
www.diepenbrock-lingen.de
Telefon Nr:
0591 - 91244-0
E-Mail:
service(at)diepenbrock-lingen.de
Registrierungsnummer:
Die Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer: D-62H9-CJW5S-87
Zuständige Erlaubnisbehörde ist die IHK Osnabrück-Emsland, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück, Tel. 0541-353-0. Fax –122
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
11052 Berlin
Telefon (0 180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
www.vermittlerregister.info
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Unabhängigkeit:
Die Diepenbrock Versicherungsmakler GmbH & Co. KG hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsmaklers/ unseres Unternehmens.
Schlichtungsstellen:
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmer können folgende Schlichtungsstellen kontaktiert werden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind bereit am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Verbandsmitgliedschaft:
Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ALLIANZ Versicherungs- AG.
Sie dürfen deshalb viel von uns erwarten: Wir geben Ihnen eine fundierte Marktübersicht, führen für Ihren Betrieb eine Risikoanalyse durch und ermitteln den Wert Ihrer Gebäude. Im Schadensfall unterstützen wir Sie beim notwendigen Schriftverkehr, begleiten Gespräche vor Ort und räumen Regulierungshindernisse aus dem Weg.
Unsere wichtigsten Themen sind geprägt durch die Region - Tierhaltung und erneuerbare Energien stellen hohe Anforderungen an den Versicherungsschutz, neue Deckungslücken müssen erkannt und geschlossen werden. Das gilt auch für agrarwirtschaftliche Unternehmen, in denen verschiedene Produktions- und Verarbeitungsstufen zusammenwachsen.
Darüber hinaus verdienen Themen wie der Spezial-Strafrechtschutz bei behaupteten Verstößen gegen das Tierwohl und Rückwirkungsschäden, zum Beispiel bei Brand des Schlachthofes oder einem Unfall in der vorgelagerten Produktionsstufe (z.B. Lüftungsausfall im Zuchtbetrieb) erhöhte Aufmerksamkeit. Schließlich ist die gesetzmäßige umweltrechtliche Einstufung Ihrer dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegenden Anlage innerhalb Ihrer Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Wir haben das im Blick.
Ihr Schutz vor Ertragsausfällen bei Tierkrankheiten
Jede Tier-Ertragsschadenversicherung wird passgenau auf Ihren Betrieb abgestimmt. Sie wählen genau die Leistungen aus, die Sie brauchen. Neben der Absicherung im Fall von Tierseuchen und Tierkrankheiten können Sie Ihren Schutz um verschiedene Punkte erweitern, zum Beispiel:
Gerade weil die Ertragsschadenversicherung individuell auf den Agrarbetrieb abgestimmt wird, sollten verschiedene Angebote im Vorfeld genau geprüft werden. Unsere Experten vergleichen für Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter und unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Versicherung.
Besonders im Bereich der Tierhaltung sollte der Landwirt auf eine gesonderte Versicherung zum Schutz des Kapitals nicht verzichten. Tierseuchen oder auch Unfälle können so erstattet werden und Einnahmeausfälle können vorgebeugt werden. Wir beschäftigen uns insbesondere mit folgenden Punkten:
Für Landwirte, die Rinder, Schweine oder Geflügel halten, gibt es wohl nichts, dass so existenzbedrohend ist wie eine schwere Erkrankung der Tiere. Die Tierseuchenkassen zahlt Landwirten unter Umständen eine Entschädigung – allerdings nur, wenn der Tierbestand direkt von einer anzeigepflichtigen Tierseuche betroffen ist! Diese deckt jedoch nicht sämtliche Ausfälle ab, die dem Landwirt entstehen. Landwirte, die nur indirekt über Nachbarn betroffen sind, gehen gar völlig leer aus.
Mit einer ergänzenden Versicherung können sich Agrarbetriebe gegen den Ausfall durch Tierkrankheiten absichern. Die Tier-Ertragsschadenversicherung ist praktisch Geflügelpestversicherung, Schweinepestversicherung und Salmonellenversicherung in einem – und noch viel mehr: Mit der richtigen Police sind Landwirte gegen Ertragsausfall bei allen Tierseuchen und Tierkrankheiten sowie Unfällen geschützt.
Selbst bei vorbildlicher Seuchenprophylaxe bleiben Tierseuchen ein Risiko für jeden Landwirt. Oft reicht es schon, nur in der Nähe eines gesperrten Agrarbetriebs zu liegen, um mit einem Vermarktungsverbot belegt zu werden. Bei Rindern genügt bereits der Verdacht auf Tuberkulose, damit die Milch nicht mehr von Molkereien abgeholt wird. Selbst wenn die Tiere nicht erkrankt sind, kann es sein, dass die Veterinärbehörde als Vorsichtsmaßnahme die Keulung des Bestands anordnet.
Mit einer Tier-Ertragsschadenversicherung sind Landwirte gegen Ertragsausfälle bei allen anzeigepflichtigen Tierseuchen geschützt – ganz egal, ob es sich um Maul- und Klauenseuche, Rindersalmonellose, Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Tuberkulose der Rinder oder Aviäre Influenza (auch als Geflügelpest, Geflügelgrippe oder Vogelgrippe bekannt) handelt.
Selbst wenn die Tiere nicht unter einer anzeigepflichtigen Seuche, sondern „nur“ unter einer (eventuell meldepflichtigen) Tierkrankheit leiden, kann dies große Einbußen für einen Agrarbetrieb nach sich ziehen. Ertragsschadenversicherungen kompensieren Landwirte für eine Reihe übertragbarer Tierkrankheiten wie Q-Fieber, Marek-Krankheit, Listeriose, Gumboro-Krankheit, Schnüffelkrankheit (Rhinitis Atrophicans) oder Schweineinfluenza (auch Schweinegrippe genannt). Dieser Schutz lässt sich nach Bedarf flexibel erweitern: Geflügelhalter beispielsweise haben die Möglichkeit, eine Salmonellenversicherung abzuschließen. Diese schützt sie gegen Schäden, die durch Salmonellen bei Masthähnchen, Hühner und Puten entstehen.
Auch bei bestimmten Unfällen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kommt die Tier-Ertragsschadenversicherung für Einnahmeausfälle auf. Klassisches Beispiel ist der Ausfall der Lüftungsanlagen im Maststall, der im schlimmsten Fall den Tod hunderter Schweine verursachen kann. Ein weiteres Beispiel ist das Durchbrechen der Spaltenböden im Stall. Feuer, Sturm oder Überschwemmung deckt die Ertragsschadenversicherung allerdings nicht ab.
Die Eine-für-alle-Versicherung gibt es nicht: Ertragsschadenversicherungen sind ganz auf den jeweiligen Agrarbetrieb zugeschnitten. Der Landwirt entscheidet, wie umfangreich seine Police sein soll. Neben Tierseuchen kann er seinen Schutz um zahlreiche Punkte erweitern, darunter Schäden infolge von Federpicken und Kannibalismus beim Geflügel, Schäden durch verschiedene Arten von Salmonellen oder die Kontamination durch Schadstoffe (zum Beispiel Schimmelpilze oder Schwermetalle). Der Diebstahl von Tieren ist in der Regel bereits in der Versicherung enthalten.
Im Rahmen der Ertragsschadenversicherung werden Agrarbetriebe für eine Reihe von Mehrkosten entschädigt, zum Beispiel die Wiederbeschaffung von Tieren, Schutzmaßnahmen und Desinfektionskosten, Untersuchungskosten, erhöhte Bestandsergänzung, die Entsorgung toter Tiere, die Vernichtung/Entsorgung verwerteter Milch oder die Sonderentsorgung für Gülle, Festmist etc. aufgrund von amtlicher Anordnung.
Auch für Mindererlöse kann der Landwirt entschädigt werden, etwa wenn er einen Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase erleidet. Die Versicherung zahlt ebenfalls, wenn der Betrieb Tiere keulen muss und/oder in einem Sperr- und Beobachtungsgebiet liegt und Verkaufserlöse von Produkten von Milch-, Zucht- und Masttieren gemindert werden oder wegfallen.
Der Leistungsumfang der unterschiedlichen Ertragsschadenversicherungen weicht stark voneinander ab. Neben unterschiedlichen Selbstbehalten, Versicherungsbedingungen und Prämiensätzen bieten die Versicherer Vor- und Nachteile, die es im Gespräch abzuwägen gilt!
Gerade weil die Tier-Ertragsschadenversicherung individuell auf den Agrarbetrieb abgestimmt wird empfiehlt es sich, im Vorfeld verschiedene Angebote genau zu prüfen. Diese Prüfung nimmt Diepenbrock seinen Kunden ab und berät sie individuell zu allen Facetten der Ertragsschadenversicherung. Landwirte sollten beachten, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer vereinbarten Wartezeit greift. Diese beträgt in der Regel zwölf Wochen.
Sollte tatsächlich ein Schadensfall eintreten kann es sehr lange dauern, bis sich die Einnahmensituation des Agrarbetriebs wieder normalisiert hat. Daher ist es wichtig, auf eine lange Haftzeit von mindestens zwölf Monaten zu achten. Auf Wunsch lässt sich diese oft auch auf 18 oder 24 Monate verlängern.
Bei einer Tier-Ertragsschadenversicherung gibt es viel zu berücksichtigen, dafür können Landwirte sicher sein, dass sie im Falle von Tierseuchen, Tierkrankheiten oder Unfällen gegen Ertragsausfälle gut geschützt sind.
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